Kinder und Jugendliche haben ein Recht, kulturell gebildet zu werden

15 Euro pro Monat stehen Kindern in Hartz IV zu, damit sie beispielsweise Musikunterricht nehmen oder einen Sportverein besuchen können. Auch Klassenfahrten und Schulsachen können darüber bezuschusst werden. Der Paritätische Gesamtverband legt in einer aktuellen Studie „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ allerdings alarmierende Zahlen vor: Weniger als 15 Prozent der bedürftigen Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren profitierten von diesen Leistungen. In der Folge würden 85 Prozent der Kinder aus einkommensschwachen Familien mit Anspruch auf die Teilhabeleistungen nicht erreicht. Die staatlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gegen Kinderarmut von 2011 verfehlen laut der Erhebung, die sich auf den Zeitraum August 2017 bis Juli 2018 bezieht, weitgehend ihr Ziel.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte, dass die Maßnahmen nicht geeignet seien, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen. Stattdessen wird die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung gefordert.

eingetragen am Veröffentlicht am (Fachgruppe Musik)