Der Europäische Gerichtshof hat im Streit um Musik-Sampling zwischen dem Produzenten Moses Pelham und der Gruppe Kraftwerk ein wichtiges Urteil gesprochen. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass Sampling zwar einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerproduzenten darstellen kann, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolge. Die Nutzung eines Audio-Fragments in geänderter, beim Hören nicht wiedererkennbarer Form, stelle jedoch auch ohne Zustimmung keinen Rechtsverstoß dar. Damit stärkt der EuGH die Kunstfreiheit an sich. Der Rechtsstreit um den Zweisekundensoundschnipsel ist mittlerweile über 20 Jahre alt.
Quelle: SZ online und eigene Recherchen