Klimaschutz braucht kulturellen Wandel

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates teilt die Einschätzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen bei Weitem nicht ausreichen werden, um das Ziel, die Erderwärmung bei maximal 1,5°C festzuschreiben, zu erreichen. Offenbar befürchtet die Politik, dass tiefgreifende Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mitgetragen würden. Die Bewältigung des Klimawandels ist eine Bewährungsprobe für die Demokratie. Notwendige Veränderungen im Umgang mit Ressourcen können in demokratischen Gesellschaften nicht verordnet werden. Vielmehr müssen die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden, deren Bereitschaft sich auf neue Zukunftskonzepte einzulassen, darf aber auch nicht unterschätzt werden.

Aus Sicht des Deutschen Kulturrates darf Klimaschutz nicht isoliert betrachtet werden. Klimaschutz ist ein wesentlicher Aspekt der Nachhaltigen Entwicklung. Die Weltgemeinschaft hat mit der „UN-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ einen Weltzukunftsplan vereinbart. Darin lautet Ziel 13: „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu ergreifen“. Es ist Zeit, diese und die weiteren Vereinbarungen mit Leben zu erfüllen und dem Raubbau an Ressourcen ein anderes Bild des guten Lebens entgegenzusetzen.

Nachhaltige Entwicklung ist eine kulturelle Herausforderung. Es gilt, alte Muster, Gewohnheiten und Gewissheiten zu hinterfragen und sich auf Neues und Unbekanntes einzulassen, dabei aber auch kulturelle Traditionen und Techniken wieder neu zu beleben, wenn diese nachhaltige Prozesse unterstützen.

Kunst und Kultur sind prädestiniert für die anstehenden Veränderungsprozesse. Auch hier geht es darum, Grenzen zu überschreiten und das Unbekannte zu erkunden. Kunst und Kultur verkörpern eine Haltung und eröffnen einen Raum, in dem Bilder und Symbole der Nachhaltigkeit entstehen können. Kultureller Wandel heißt, nicht nur den Verlust an Bestehendem in den Blick zu nehmen, sondern mit Mut und Zuversicht Neues zu wagen. Es bedarf Haltung und Verantwortung für unsere Zukunft. Es gilt, eine umfassende Aufbruchstimmung zu stiften, das betrifft sowohl das Erreichen der Klimaziele als auch die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsagenda. Der Kulturbereich sieht sich hier in der Verantwortung.

Um diesen kulturellen Wandel zu gestalten, fordert der Deutsche Kulturrat:

  • die Chancen von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung in den Vordergrund zu stellen,
  • die wirtschaftlichen Potenziale von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung zu heben, das gilt insbesondere auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft, die ein Innovationstreiber ist und Beiträge zur Transformation von Produktions- und Konsummustern leistet,
  • die Förder- und Vergaberichtlinien so zu ändern, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium wird und damit Impulse gesetzt werden,
  • die kulturelle Bildung und Umweltbildung deutlich zu stärken,
  • die Kultureinrichtungen und -institutionen in die Lage zu versetzen, sich Nachhaltigkeitsziele setzen und diese verfolgen.

Der Deutsche Kulturrat hat sich zur Umsetzung der „UN-Agenda für nachhaltige ausführlich Entwicklung“ mit der Stellungnahme „Umsetzung der Agenda 2030 ist eine kulturelle Aufgabe“ vom 15. Januar 2019 positioniert und hat die Beschäftigung mit diesem Thema zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit erklärt.

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Umsetzung der EU-Urheberrechtrichtline in deutsches Recht

In einer Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Umsetzung der DSM-Richtlinie und der Online-SatCab-Richtlinie bündelt der Deutsche Kulturrat die gemeinsamen Positionen seiner Mitglieder.

Er hat sich darin klar zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichline in deutschen Recht positioniert. Er erhofft sich nun eine faire Debatte, auch mit den ausgewiesenen Gegnern der EU-Richtlinie, zu den Vorschlägen des Kulturrates. Um eine Lizenzierung von Plattformnutzungen der großen multinationalen Player zu erreichen, muss der Einsatz von sogenannten Uploadfiltern möglich sein. Und natürlich muss durch ein intelligentes Beschwerdemanagement sichergestellt werden, dass Zitate, Parodien oder Satire nicht gesperrt werden. Der Kulturrat schlägt vor, dass Vertreter von Rechtsinhaber, Plattformen und Nutzern gemeinsam hierfür ein faires Verfahren entwickeln. Die Politik wird aufgefordert, die eilbedürftige Regelung zur Verlegerbeteiligung in einem vorgezogenen Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Die Existenz der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlegern hängt von schnellem politischem Handeln ab.

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EU-Kommission ohne Kultur?

Die EU-Kulturförderung soll in der neuen EU-Kommission bei der designierten Kommissarin Marya Gabriel (Bulgarien) angesiedelt werden. Der Titel der Generaldirektion soll „Innovation and Youth“ lauten, von Kultur kein Wort mehr. Der Deutsche Kulturrat bedauert dies sehr, sieht darin aber die Fortführung einer negativen Entwicklung, die sich schon seit vielen Jahren abzeichnet.

Für das kommende Jahr stehen aus den EU-Kulturförderprogrammen für alle Mitgliedsstaaten (27 bzw. mit GB 28) sowie assoziierte Staaten wie Norwegen oder Island gerade einmal 78,8 Millionen Euro zur Verfügung. Im Vergleich, allein in Deutschland wurden im Jahr 2015 mehr als zehn Milliarden Euro für Kulturförderung ausgegeben.

Außerdem darf nicht vergessen werden, dass die zukünftige EU-Kommission neben der marginalen Kulturförderung in anderen geplanten Generaldirektionen, wie Digitalisierung (Margrethe Vesthager), Internationale Handelsabkommen (Phil Hogan) und Binnenmarkt (Sylvie Goulard) massiv mittelbar Kulturpolitik betreiben wird.

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Untrennbar verbunden: Kolonialismus und Mission

Die Ausgabe 09/2019 von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, ist mit dem Schwerpunkt „Mission (im)possible? – Untrennbar verbunden: Kolonialismus und Mission“ erschienen und wurde im Rahmen eines Pressegespräches von Olaf Zimmermann, dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von Politik & Kultur, und Dr. Johann Hinrich Claussen, dem Kulturbeauftragten der Evangelischen Kirche (EKD), in Berlin vorgestellt.

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Freifahrten in Bus und Bahnen für ehrenamtlich engagierte Menschen

Bürgerschaftliches Engagement ist gelebte Demokratie und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich und freiwillig in Vereinen und Verbänden. Sie übernehmen damit Verantwortung für andere und für die Gesellschaft. Sie setzen sich im Natur- und Umweltschutz, im Sport, in Wohlfahrtsverbänden, in Gewerkschaften, in der Kultur, in Kirchen und Religionsgemeinschaften, in Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, in der Kommune und anderswo ein. Bürgerschaftliches Engagement hat eine integrative Wirkung, denn auch viele Zugewanderte engagieren sich in Vereinen und Verbänden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich und freiwillig engagieren, haben wie die Soldatinnen und Soldaten Anerkennung und Respekt verdient. Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Familienministerin Franziska Giffey (SPD), die beide in der Bundesregierung für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verantwortlich sind, sollten sich an der Bundesverteidigungsministerin ein Beispiel nehmen und ein ähnliches Dankeschön organisieren. Freifahrten in Bus und Bahnen für engagierte Menschen im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements wäre ein sehr gutes Signal.“

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Stabile Künstlersozialabgabe: Satz liegt auch 2020 unverändert bei 4,2 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Er bleibt damit im dritten Jahr in Folge auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil.

Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler oder Publizisten für sie freiberuflich tätig sind. Grundlage sind die gezahlten Honorare. Die Künstlersozialabgabe deckt zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten. Die weiteren Kosten werden zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht.

Seit Januar 2015 prüft die Deutsche Rentenversicherung turnusgemäß bei Unternehmen, ob die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß entrichtet wurde. Der Deutsche Kulturrat hatte sich intensiv für eine Verstärkung des Prüfauftrags der Deutschen Rentenversicherung eingesetzt.

Es ist sehr positiv, dass im kommenden Jahr der Künstlersozialabgabesatz stabil bleibt. Durch die Prüftätigkeit wird sichtbar mehr Abgabegerechtigkeit erzeugt.

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Deutscher Kulturrat fordert Masterplan für Kulturfrequenzen

Der Deutsche Kulturrat, warnt davor, dass bei der vom 28. Oktober bis 22. November 2019 in Sharm el-Sheikh, Ägypten, stattfindenden Weltfunkkonferenz (WRC-19) weitere Rundfunk- und Kulturfrequenzen (600 MHz-Band) für den Mobilfunk geöffnet werden könnten. Das Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz wird derzeit für die terrestrische Rundfunkverbreitung von audiovisuellen Medien einschließlich TV und Radio und den Einsatz drahtloser Produktionsmittel (z. B. Funkmikrofone) – die in der Kultur- und Kreativwirtschaft von hoher Bedeutung sind – genutzt.

Mit einer Öffnung des 600 MHz-Bandes für mobile Breitbanddienste würden diese Frequenzen de facto für Veranstalter aus der Kulturwirtschaft, öffentliche Theater- und Orchester, soziokulturelle Zentren sowie auch andere Kulturveranstalter wie beispielsweise die Amateurtheater langfristig nicht mehr zur Verfügung stehen. Das würde den gesamten Kulturbereich vor große Probleme stellen, weil es keine gleichwertigen Ersatzfrequenzen gibt, unabhängig von den dann erforderlichen Investitionen in neue Empfangs- und Produktionsgeräte.

Auch wenn es sich vorrangig um eine technische Frage zu handeln scheint, geht es im Kern um nicht weniger als die Funktionsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft. Denn neben den Theatern und Orchestern sind viele weitere Veranstalter, wie z. B. Kirchen, Stadthallen, soziokulturelle Zentren, Volksfeste von dem Thema betroffen und waren es bereits vor einigen Jahren.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf entsprechend zu handeln.

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Kultur und der Künstler ins Innere des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt 2021

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, hat in einem Kommentar die Situation des letzten Kirchentages in Bezug auf die Verortung der Kulturkirche beschrieben und einen Vorschlag für den ökumenische Kirchentag in Frankfurt 2021 gemacht.

Er schieb u.a.: „Dieses Fehlen von echten Kulturdebatten, unter der Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, inmitten der Debattencamps auf den Kirchentagen ist nicht nur bedauerlich für den kulturellen Diskurs, es beeinträchtigt auch nachhaltig die Diskussionen in den anderen Bereichen. Wie kann man zum Beispiel heute über Maßnahmen gegen den Klimawandel sprechen, ohne die kulturelle Dimension mit zu denken? Wir haben beim Klimawandel schon längst kein Erkenntnisproblem mehr, aber ein massives Umsetzungsproblem. Gesellschaftliche Änderungen hin zu mehr nachhaltigem Leben sind aber nur durch einen kulturellen Wandel möglich. Die Kultur ist der Schlüssel oder der nachhaltige Verhinderer von gesellschaftlichen Transformationsprozessen.“

Und weiter: „Der ökumenische Kirchentag in Frankfurt 2021 könnte eine neue Verortung der Kulturdebatte und mit ihr der Künstlerinnen und Künstler in den Kirchentag ermöglichen und damit auch deutlich Wirkung auf die beiden Kirchen ausüben. Die Kultur braucht keine speziellen Kirchen, keine exklusiven Orte. Die Kultur und die Künstler brauchen die Einbindung ins Innere der Kirchentage und das Innere der Kirchen.“

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Weniger Steuern auf E-Books

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit diesem Gesetz der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt.

Der Deutsche Kulturrat  begrüßt, dass Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in der Zukunft steuerlich gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. Das Gesetz soll nach der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden, sofern die Länder keinen Einspruch erheben.

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Altersarmut von Künstlern und Künstlerinnen: Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung

Künstlerinnen und Künstler erzielen oft nur ein geringes Einkommen. Selbständige, in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler meldeten für das Jahr 2018 im Schnitt ein Jahresdurchschnittseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von 17.130 Euro. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung wird deutlich, dass Künstlerinnen nur ein Einkommen von 14.540 Euro und Künstler von 19.514 Euro im Durchschnitt erreichen. Auch abhängig Beschäftigte im Kulturbereich haben oft nur ein geringes Einkommen. Das geringe Arbeitseinkommen zieht eine niedrige Altersrente nach sich. Überdies haben viele aufgrund der spezifischen Bedingungen des Arbeitsmarktes Kultur eine diskontinuierliche Erwerbsbiografie, was sich auch auf die Rente auswirkt. Viele im Kulturbereich Tätige leben daher im Alter in Armut oder sind weit über das Rentenalter hinaus berufstätig, damit sie ihren Lebensunterhalt sichern können. Mit einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung fände die lange Arbeitsleistung auch im Kulturbereich eine Anerkennung.

Dafürplädiert der Deutsche Kuturrat und hat diesbezüglich ean die Bundesregierung appeliert.

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