In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses vom Mai 2022 wurde eine Forderung des Deutschen Kulturrates aufgegriffen, die Künstlersozialkasse mit einem weiteren Entlastungszuschuss zu stabilisieren.
Vorgesehen ist ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 60 Mio. Euro für das Jahr 2023. Damit wird es möglich sein, dass die Künstlersozialabgabe nicht zu stark in die Höhe schnellt. Mit der Künstlersozialabgabe leisten Kulturvereine, Kultureinrichtungen und Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen einen Beitrag zur sozialen Absicherung der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstlerinnen und Künstler.
Die in der Künstlersozialversicherung Versicherten müssen ähnlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur 50 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufbringen. Die anderen 50 Prozent werden zu 20 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von den abgabepflichtigen Unternehmen der Kulturwirtschaft und von Kulturvereine und Kultureinrichtungen übernommen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Abgabesatzes zur Künstlersozialkasse wird steigen, aber nicht aus dem Ruder laufen. In den letzten fünf Jahren lag der Satz bei 4,2 Prozent, den hauptsächlich Kulturunternehmen auf an freiberufliche Künstlerinnen und Künstler gezahlte Honorare zahlen musste. Jetzt wird der Abgabesatz wohl auf bis 5 Prozent in 2023 ansteigen. In der aktuellen Situation, in der viele Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, viele Kultureinrichtungen und viele Kulturvereine sich noch in einer Konsolidierungsphase nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie befinden, ist es zentral, dass der Abgabesatz sich im Rahmen hält. Danke an die Abgeordneten im Haushaltsauschuss des Bundestages und an Hubertus Heil für dieses wichtige kulturpolitische Signal.“