Künstlergrundrente

Ein Gesetzentwurf zur Grundrente von Künstlern steht derzeit im Kabinett zur Abstimmung. Der Entwurf sieht zwei Bedingungen für den Bezug dieser Grundrente vor:

1.) man muss mind. 33 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben

2.) man muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30% des deutschen Durchschnittseinkommens erwirtschaftet haben (2018 wären das 12.624€ gewesen).

Der zweite Punkt ist höchst problematisch, weil sehr viele Künstler nachweislich diese Einkommensstufe nicht erreichen – und damit durchs Raster fallen würden. Der Bundesverband Bildender Künstler hat daher gemeinsam mit vielen anderen Verbänden, u.a. Deutsche Jazzunion, einen Appell formuliert, der die Absenkung der Untergrenze auf 10% (und damit auf den Mindestsatz der KSK) fordert. Diesen Appell kann mitgezeichnet werden. Bisher bewegt sich die Zahl der Mitzeichner immer noch im vierstelligen Bereich, dabei darf es nicht bleiben. Bis zum 02.03. sollte das fünfstellig sein.

Es geht – ganz konkret – um die künftige Alterssicherung von Künstlern! Es ist also sinnvoll, dass viele Personen diesen Apell mit unterzeichen. Hier geht es zur Webseite!

 

eingetragen am Veröffentlicht am (Fachgruppe Musik)