Altersarmut von Künstlern und Künstlerinnen: Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung

Künstlerinnen und Künstler erzielen oft nur ein geringes Einkommen. Selbständige, in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler meldeten für das Jahr 2018 im Schnitt ein Jahresdurchschnittseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von 17.130 Euro. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung wird deutlich, dass Künstlerinnen nur ein Einkommen von 14.540 Euro und Künstler von 19.514 Euro im Durchschnitt erreichen. Auch abhängig Beschäftigte im Kulturbereich haben oft nur ein geringes Einkommen. Das geringe Arbeitseinkommen zieht eine niedrige Altersrente nach sich. Überdies haben viele aufgrund der spezifischen Bedingungen des Arbeitsmarktes Kultur eine diskontinuierliche Erwerbsbiografie, was sich auch auf die Rente auswirkt. Viele im Kulturbereich Tätige leben daher im Alter in Armut oder sind weit über das Rentenalter hinaus berufstätig, damit sie ihren Lebensunterhalt sichern können. Mit einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung fände die lange Arbeitsleistung auch im Kulturbereich eine Anerkennung.

Dafürplädiert der Deutsche Kuturrat und hat diesbezüglich ean die Bundesregierung appeliert.

eingetragen am Veröffentlicht am (Fachgruppe Musik)