Freifahrten in Bus und Bahnen für ehrenamtlich engagierte Menschen

Bürgerschaftliches Engagement ist gelebte Demokratie und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich und freiwillig in Vereinen und Verbänden. Sie übernehmen damit Verantwortung für andere und für die Gesellschaft. Sie setzen sich im Natur- und Umweltschutz, im Sport, in Wohlfahrtsverbänden, in Gewerkschaften, in der Kultur, in Kirchen und Religionsgemeinschaften, in Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, in der Kommune und anderswo ein. Bürgerschaftliches Engagement hat eine integrative Wirkung, denn auch viele Zugewanderte engagieren sich in Vereinen und Verbänden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich und freiwillig engagieren, haben wie die Soldatinnen und Soldaten Anerkennung und Respekt verdient. Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Familienministerin Franziska Giffey (SPD), die beide in der Bundesregierung für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verantwortlich sind, sollten sich an der Bundesverteidigungsministerin ein Beispiel nehmen und ein ähnliches Dankeschön organisieren. Freifahrten in Bus und Bahnen für engagierte Menschen im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements wäre ein sehr gutes Signal.“

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Stabile Künstlersozialabgabe: Satz liegt auch 2020 unverändert bei 4,2 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Er bleibt damit im dritten Jahr in Folge auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil.

Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler oder Publizisten für sie freiberuflich tätig sind. Grundlage sind die gezahlten Honorare. Die Künstlersozialabgabe deckt zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten. Die weiteren Kosten werden zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht.

Seit Januar 2015 prüft die Deutsche Rentenversicherung turnusgemäß bei Unternehmen, ob die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß entrichtet wurde. Der Deutsche Kulturrat hatte sich intensiv für eine Verstärkung des Prüfauftrags der Deutschen Rentenversicherung eingesetzt.

Es ist sehr positiv, dass im kommenden Jahr der Künstlersozialabgabesatz stabil bleibt. Durch die Prüftätigkeit wird sichtbar mehr Abgabegerechtigkeit erzeugt.

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Deutscher Kulturrat fordert Masterplan für Kulturfrequenzen

Der Deutsche Kulturrat, warnt davor, dass bei der vom 28. Oktober bis 22. November 2019 in Sharm el-Sheikh, Ägypten, stattfindenden Weltfunkkonferenz (WRC-19) weitere Rundfunk- und Kulturfrequenzen (600 MHz-Band) für den Mobilfunk geöffnet werden könnten. Das Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz wird derzeit für die terrestrische Rundfunkverbreitung von audiovisuellen Medien einschließlich TV und Radio und den Einsatz drahtloser Produktionsmittel (z. B. Funkmikrofone) – die in der Kultur- und Kreativwirtschaft von hoher Bedeutung sind – genutzt.

Mit einer Öffnung des 600 MHz-Bandes für mobile Breitbanddienste würden diese Frequenzen de facto für Veranstalter aus der Kulturwirtschaft, öffentliche Theater- und Orchester, soziokulturelle Zentren sowie auch andere Kulturveranstalter wie beispielsweise die Amateurtheater langfristig nicht mehr zur Verfügung stehen. Das würde den gesamten Kulturbereich vor große Probleme stellen, weil es keine gleichwertigen Ersatzfrequenzen gibt, unabhängig von den dann erforderlichen Investitionen in neue Empfangs- und Produktionsgeräte.

Auch wenn es sich vorrangig um eine technische Frage zu handeln scheint, geht es im Kern um nicht weniger als die Funktionsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft. Denn neben den Theatern und Orchestern sind viele weitere Veranstalter, wie z. B. Kirchen, Stadthallen, soziokulturelle Zentren, Volksfeste von dem Thema betroffen und waren es bereits vor einigen Jahren.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf entsprechend zu handeln.

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Kultur und der Künstler ins Innere des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt 2021

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, hat in einem Kommentar die Situation des letzten Kirchentages in Bezug auf die Verortung der Kulturkirche beschrieben und einen Vorschlag für den ökumenische Kirchentag in Frankfurt 2021 gemacht.

Er schieb u.a.: „Dieses Fehlen von echten Kulturdebatten, unter der Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, inmitten der Debattencamps auf den Kirchentagen ist nicht nur bedauerlich für den kulturellen Diskurs, es beeinträchtigt auch nachhaltig die Diskussionen in den anderen Bereichen. Wie kann man zum Beispiel heute über Maßnahmen gegen den Klimawandel sprechen, ohne die kulturelle Dimension mit zu denken? Wir haben beim Klimawandel schon längst kein Erkenntnisproblem mehr, aber ein massives Umsetzungsproblem. Gesellschaftliche Änderungen hin zu mehr nachhaltigem Leben sind aber nur durch einen kulturellen Wandel möglich. Die Kultur ist der Schlüssel oder der nachhaltige Verhinderer von gesellschaftlichen Transformationsprozessen.“

Und weiter: „Der ökumenische Kirchentag in Frankfurt 2021 könnte eine neue Verortung der Kulturdebatte und mit ihr der Künstlerinnen und Künstler in den Kirchentag ermöglichen und damit auch deutlich Wirkung auf die beiden Kirchen ausüben. Die Kultur braucht keine speziellen Kirchen, keine exklusiven Orte. Die Kultur und die Künstler brauchen die Einbindung ins Innere der Kirchentage und das Innere der Kirchen.“

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Weniger Steuern auf E-Books

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit diesem Gesetz der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt.

Der Deutsche Kulturrat  begrüßt, dass Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in der Zukunft steuerlich gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. Das Gesetz soll nach der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden, sofern die Länder keinen Einspruch erheben.

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Altersarmut von Künstlern und Künstlerinnen: Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung

Künstlerinnen und Künstler erzielen oft nur ein geringes Einkommen. Selbständige, in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler meldeten für das Jahr 2018 im Schnitt ein Jahresdurchschnittseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von 17.130 Euro. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung wird deutlich, dass Künstlerinnen nur ein Einkommen von 14.540 Euro und Künstler von 19.514 Euro im Durchschnitt erreichen. Auch abhängig Beschäftigte im Kulturbereich haben oft nur ein geringes Einkommen. Das geringe Arbeitseinkommen zieht eine niedrige Altersrente nach sich. Überdies haben viele aufgrund der spezifischen Bedingungen des Arbeitsmarktes Kultur eine diskontinuierliche Erwerbsbiografie, was sich auch auf die Rente auswirkt. Viele im Kulturbereich Tätige leben daher im Alter in Armut oder sind weit über das Rentenalter hinaus berufstätig, damit sie ihren Lebensunterhalt sichern können. Mit einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung fände die lange Arbeitsleistung auch im Kulturbereich eine Anerkennung.

Dafürplädiert der Deutsche Kuturrat und hat diesbezüglich ean die Bundesregierung appeliert.

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