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Neue Gesetzesreform senkt Gebühren für Kontoauflösung nach Todesfällen in Frankreich

By Andreas Junge / 2026-08-11

Familien, die nach dem Verlust eines Angehörigen dessen Bankverbindungen auflösen müssen, erleben häufig eine unangenehme Überraschung: Kreditinstitute berechnen für diese Dienste oft erhebliche Summen. Besonders in Frankreich führte diese Handhabung zu massivem Unmut in der Bevölkerung. Als Reaktion darauf hat die Politik jetzt gesetzliche Vorgaben erlassen, welche die finanziellen Lasten für trauernde Angehörige spürbar reduzieren. Besonders Familien mit bescheidenen Erbschaften und Hinterbliebene minderjähriger Verstorbener profitieren von den Neuerungen.

Drastischer Einzelfall bringt Reform ins Rollen

Den Anstoß für die gesetzliche Neuregelung gab ein besonders erschütternder Vorfall aus dem Jahr 2021: Zwei Eltern verloren ihr achtjähriges Kind und wollten anschließend dessen Sparkonto auflösen. Das Geldinstitut stellte ihnen dafür eine Rechnung über 138 Euro aus – für eine simple administrative Handlung. Die öffentliche Empörung über diesen Fall nahm rasch zu, Abgeordnete griffen das Thema im Parlament auf, und schließlich wurde eine umfassende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

Die zentrale Botschaft der Reform lautet: Trauernde Familien dürfen nicht zusätzlich durch intransparente und unverhältnismäßig hohe Kosten belastet werden. Der Gesetzgeber verfolgt damit gleichzeitig zwei Absichten – den Schutz von Verbrauchern und die Wiederherstellung des Vertrauens in ein System, das viele als einseitig bankenfreundlich wahrgenommen haben.

Welche Änderungen seit Mai 2025 in Kraft sind

Seit Anfang Mai dieses Jahres gelten verbindliche Einschränkungen für Banken bei der Berechnung von Gebühren im Zusammenhang mit Sterbefällen. Die Neuregelung differenziert klar zwischen unkomplizierten und aufwendigen Erbfällen.

Bei zwei Fallkonstellationen sind Kreditinstitute nun komplett von der Gebührenerhebung ausgeschlossen:

  • Stirbt ein minderjähriges Kind, darf die Bank für die Schließung oder Abwicklung von Konten keinerlei Gebühren berechnen
  • Unkomplizierte Nachlässe mit einem Gesamtwert bis zu 5.910 Euro müssen gebührenfrei abgewickelt werden

Als „unkompliziert“ definiert das Gesetz Erbschaften, bei denen lediglich überschaubare Guthaben ohne verworrene Vertragsstrukturen vorhanden sind. Das klassische Beispiel: ein Girokonto plus eventuell ein Sparkonto, ohne größere Kapitalanlagen, ohne laufende Darlehen, ohne geschäftliche Verbindungen.

Warum gerade bescheidene Erbschaften besonderen Schutz erhalten

Die politische Begründung für diese Regelung ist eindeutig: Wer lediglich ein geringes Vermögen vererbt bekommt, soll nicht gezwungen sein, einen Großteil davon an die Bank abzutreten. Für Haushalte mit knappen Mitteln konnten bisherige Gebühren im dreistelligen Bereich nahezu das komplette Erbe aufzehren.

Die festgelegte Schwelle von 5.910 Euro soll garantieren, dass kleinere Vermögenswerte tatsächlich vollständig bei den Berechtigten landen. Gleichzeitig räumt die Regelung den Kreditinstituten bei aufwendigeren und umfangreicheren Fällen noch Spielraum ein, ihre tatsächlichen Aufwendungen teilweise zu decken.

Gerade diese Standardsituationen betrafen in der Vergangenheit die überwiegende Mehrheit der betroffenen Familien – und genau hier hatten Banken häufig pauschalierte Bearbeitungsgebühren verlangt, die nicht selten dreistellige Beträge erreichten. Diese Praxis wird durch die neue Gesetzgebung massiv eingedämmt.

In welchen Situationen Kreditinstitute weiterhin Kosten erheben können

Vollständig abgeschafft wurden die Gebühren allerdings nicht. Die Reform zielt primär auf unangemessene Pauschalbeträge ab, nicht auf jegliche Form der Kostenerstattung.

Kreditinstitute dürfen nach wie vor Gebühren verlangen, wenn ein Nachlass komplizierter strukturiert ist. Charakteristische Beispiele dafür sind:

  • Der Verstorbene hatte noch eine laufende Immobilienfinanzierung
  • Es bestehen gewerbliche oder freiberufliche Kontoverbindungen, beispielsweise für ein Einzelunternehmen oder eine medizinische Praxis
  • Mehrere Erbberechtigte mit unterschiedlichen Ansprüchen sind beteiligt, möglicherweise mit Konfliktpotenzial
  • Umfangreiche Kapitalanlagen wie Wertpapierdepots mit zahlreichen Einzelpositionen müssen überprüft und übertragen werden

In derartigen Konstellationen sind die Abwicklungsprozesse häufig zeitaufwendig: Das Kreditinstitut muss verschiedenste Unterlagen sichten, Erbscheine verifizieren, Finanzierungen neu strukturieren oder ablösen, Sicherheiten freigeben und Depots umschreiben. Dieser tatsächliche Arbeitsaufwand rechtfertigt eine gewisse Vergütung.

Gesetzliche Obergrenze begrenzt maximale Gebührenhöhe

Das zweite tragende Element der Reform ist eine verbindliche Gebührenobergrenze. Selbst bei anspruchsvolleren Nachlässen können Banken nicht mehr nach freiem Ermessen abrechnen.

Die zentrale Regelung besagt: Die Gebühren dürfen höchstens ein Prozent des gesamten bei der Bank vorhandenen Guthabens betragen. Zusätzlich existiert eine absolute Höchstgrenze, die unabhängig vom Kontowert nicht überschritten werden darf.

Diese Deckelung stellt sicher, dass auch bei komplexeren Erbfällen die Kosten in einem nachvollziehbaren und verhältnismäßigen Rahmen bleiben. Familien erhalten dadurch Planungssicherheit und können nicht mehr von unerwarteten Abrechnungen überrascht werden.