Georg Baselitz ist Mitglied der französischen Akademie der bildenden Künste

Georg Baselitz wurde in die Académie des beaux-arts des Institut de France aufgenommen. Die Akademie wurde bereits 1648 als königliche Akademie für Malerei und Skulptur gegründet, später mehrmals umbenannt und 1803 bzw. 1816 in ihrer heutigen Form strukturiert. Ihr Sitz ist in Paris im Collège des Quatre Nations am Quai de Conti. Insgesamt gibt es in Frankreich fünf solcher Gelehrtenversammlungen; die Académie des beaux-arts mit ihren 63 Mitgliedern und neun Fachbereichen ist eine davon. Sechszehn Stühle werden mit ausländischen Kunstschaffenden besetzt. Baselitz folgt auf den 2016 verstorbenen polnischen Filmemacher Andrzej Wajda. Baselitz gehört zu den bedeutendsten Künstlern der Gegenwart. Er nahm 1972,1977 und 1982 an der Kasseler Documenta und 1980 an der Biennale von Venedig teil. Größere Retrospektiven hatte er 2004 in der Bonner Bundeskunsthalle, 2009 im Museum der Moderne Salzburg, 2010 in Baden-Baden in der Kunsthalle und im Museum Frieder Burda, 2013 im Museum Essl Klosterneuburg/Wien und 2018 in der Fondation Beyeler in Riehen/Basel. Zur Zeit zeigen die Deichtorhallen in Hamburg die Ausstellung BASELITZ, RICHTER, POLKE und KIEFER. Die jungen Jahre der Alten Meister (bis 5. Januar 2020). www.https://www.deichtorhallen.de

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Gerhard Richter wieder Nr. 1

In der jüngsten Ausgabe des Kunstkompass des Wirtschaftsmagazins „Capital“ liegt Gerhard Richter als weltweit wichtigster Künstler nach wie vor auf Platz 1, und dies seit nunmehr 16 Jahren. Auf Platz 2 ist Bruce Nauman notiert, gefolgt von Georg Baselitz (Platz 3) und Rosemarie Trockel (Platz 4). Die weiteren Plätze unter den ersten Zehn belegen Cindy Sherman, Tony Cragg, Anselm Kiefer, Olafur Eliasson, William Kentridge und Pipilotti Rist. Parameter für die „Ruhmespunkte“ sind Ausstellungen in den weltweit bedeutendsten Museen, Teilnahmen an internationalen Großausstellungen wie Biennalen oder der Documenta und Monografien in der Fachpresse. Galerieausstellungen und Auktionsergebnisse werden nicht berücksichtigt – denn künstlerischer Ruhm beruht nicht auf kurzfristigem kommerziellen Erfolg, sondern auf musealen Weihen. 1970 gründete der Journalist Willi Bongard den „Kunstkompass“. Das Projekt wird heute von seiner Witwe Linde Rohr-Bongard weiter geführt.

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Andrea Lissoni neuer Direktor am Haus der Kunst

Andrea Lissoni wird im April 2020 neuer Direktor am Haus der Kunst in München. Lissoni war als Senior Curator für Film und internationale Kunst an der Tate Modern tätig und etablierte dort eine neue Kino-Reihe, war auch wesentlich an der Präsentation der Sammlung im Anbau beteiligt und arbeitete 2018 an der Joan Jonas-Ausstellung mit. Neben seiner Expertise im Bereich der modernen und zeitgenössischen Kunst fand die Findungskommission vor allem lobende Worte für seine Fokussierung auf die künstlerische Kraft seines Programms, die er mit leisen Tönen umzusetzen weiß. Lissoni bestreitet damit die Nachfolge Okwui Enwezors, der im März dieses Jahres nach schwerer Krankheit und mit nur 55 Jahren verstarb. https://hausderkunst.de

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Medienstaatsvertrag: Mehr als Rundfunkregulierung!

Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf eines Medienstaatsvertrags positioniert. Er unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass der Medienstaatsvertrag ein erster Schritt hin zu einem Level Playing Field für Anbieter linearer und non-linearer Mediendienste ist. Dieses gilt u.a. auch mit Blick auf kulturelle Vielfalt, Medienpluralismus, Schutz der Menschenwürde und Jugendschutz.

Konkret sieht der Deutsche Kulturrat folgenden Handlungsbedarf:

  • Adressatenkreis: Es ist positiv, dass im Medienstaatsvertrag technologieneutral nunmehr neben Medienplattformen auch Benutzeroberflächen, Medienintermediäre und Video-Sharing-Dienste reguliert werden und die Medienregulierung über den Rundfunk hinausgeht. Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre nehmen in der konvergenten Medienwelt zunehmend die Rolle von Gatekeepern ein. Zusammen mit der Umsetzung der DSM-Richtlinie (EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt) kann der Medienstaatsvertrag einen Beitrag dazu leisten, dass Anbieter von Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Video-Sharing-Dienste sowie Medienintermediäre Verantwortung für die Nutzung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte übernehmen müssen.
  • Privilegierte Auffindbarkeit: Es ist unverzichtbar, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen und die des privaten Rundfunks, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten, nicht nur verfügbar, sondern privilegiert und damit besonders leicht auffindbar sind.
  • Signalintegrität: Es ist zentral, dass die Signalintegrität gesichert wird, damit audiovisuelle Werke nicht durch anbieterfremde Überblendungen bzw. Umrahmungen gestört werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Eingriffe in die Signalhoheit der Rundfunkveranstalter bedarf es einer umfassenden Sicherung des Sendesignals und der Medieninhalte vor illegaler Weiterverbreitung im Medienstaatsvertrag.
  • Jugendmedienschutz: Kinder- und Jugendmedienschutz ist für den Deutschen Kulturrat unstreitig. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass der Medienstaatsvertrag Jugendschutzbestimmungen für Video-Sharing-Dienste vorsieht. Auf diese Weise kann es gelingen, die gesellschaftliche Akzeptanz des Jugendmedienschutzes zu steigern und zugleich Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Nachdem zuerst Bund und Länder einen gemeinsamen Bericht zur Medienkonvergenz vorgelegt hatten, dann in der letzten Wahlperiode des Europäischen Parlaments die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf den Weg gebracht wurde, befinden sich nun die Länder auf der Zielgeraden zur Vereinbarung eines Medienstaatsvertrags. Bereits mit dem Begriff wird deutlich, dass angesichts der Konvergenz der Medien Medienregulierung mehr sein muss als Rundfunkregulierung. Die Länder legen mit dem Medienstaatsvertrag einen wichtigen Baustein zur Regulierung der Medien vor. Die jetzt in Angriff genommene neue Medienordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem in den nächsten Jahren, wegen der rasanten technischen Entwicklung, noch weitere folgen müssen.“

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Kultur muss Querschnittsaufgabe der Europäischen Union werden

Die drei nationalen Musikräte von Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich auf ihrer turnusmäßigen Jahrestagung in Aarau (Schweiz) auf eine Stellungnahme zum Rollenverständnis über die Kulturpolitik der Europäischen Union verständigt. Darin wird u.a. gefordert, das „das Europäische Parlament und die künftige EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, die Sichtbarkeit von Kultur verstärken und sie als Querschnittsaufgabe verstehen sollen. Dazu könnte u.a. eine Kulturverträglichkeitsprüfung für die Vorhaben der Kommission, wie sie bereits in den Verträgen von Maastricht und Lissabon angelegt ist, beitragen. … Das in der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt verbriefte Recht auf nationalstaatliche Kulturpolitiken und die gesellschaftspolitische Dimension einer europäischen Kulturpolitik auszubalancieren, gehört zu den Herausforderungen der künftigen Kommission.“

Die designierte Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hatte im September die Portfolioverteilung der Europäischen Kommission vorgestellt: Keiner der neu nominierten EU-Kommissarinnen und EU-Kommissare ist im Titel für Kultur verantwortlich.

Der Deutsche Musikrat, der Österreichische Musikrat und der Schweizer Musikrat (DACH) repräsentieren die Interessen von rund 15 Millionen Menschen für sämtliche Bereiche des Musiklebens.

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Die neue Shell-Jugendstudie und Kultur

Im Oktober wurde die 18. Shell-Jugendstudie mit dem Titel »Jugend 2019. Eine Generation meldet sich zu Wort« vorgestellt. In ihr werden die Daten der von Januar bis März 2019 durchgeführten Befragung vorgestellt. Für den quantitativen Teil waren 2.572 Jugendliche aus Ost und West, männliche und weibliche, mit und ohne Migrationshintergrund, mit unterschiedlichem Bildungshintergrund befragt worden. Die Stichprobe ist repräsentativ für die Wohnbevölkerung der 12 bis 15-Jährigen in der Bundesrepublik. Zusätzlich wurden mit 20 Jugendlichen vertiefende, qualitative Interviews geführt.

Ein wesentlicher Befund ist, dass sich im Jahr 2019 eine neue Generation formiert. In den Shell-Jugendstudien 2002, 2006, 2010 und 2015 wurden die Jugendlichen zusammenfassend als »Die Pragmatischen« beschrieben. Die befragten Jugendlichen hatten Sorge, keinen Arbeitsplatz zu finden oder waren von Arbeitslosigkeit betroffen. Zentral für sie war, für sich persönlich einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, und nicht so sehr die gesellschaftlichen Verhältnisse zu ändern. Das zentrale Anliegen der jetzt Befragten ist der Umwelt- und Klimaschutz. Bemerkenswert ist, dass die Sorge vor Umweltzerstörung von Jugendlichen aller sozialen Schichten artikuliert wird, auch wenn sie bei den höheren sozialen Schichten etwas stärker ausgeprägt ist.

In der Shell-Jugendstudie werden mit Blick auf das Freizeitverhalten vier Gruppen unterschieden, und zwar:
• die Medienfokussierten: Hier gehören Streaming und Gaming zu den bevorzugten Freizeitbeschäftigungen, in dieser Gruppe sind Jüngere und Männer mit 70 Prozent besonders stark vertreten,
• die Familienorientierten: Diese Gruppe unternimmt Freizeitaktivitäten mit der Familie oder konsumiert klassische Medien (Fernsehen, Zeitschriften, Bücher), hier sind mit 63 Prozent besonders viele Frauen anzutreffen,
• die Geselligen: Dieser Gruppe gehören besonders über 18-Jährige an, die abends viel ausgehen,
• die kreativ-engagiert Aktiven: Hierzu zählen die Jugendlichen, die künstlerisch-kreativ aktiv sind und sich in einem Verein oder einem Projekt engagieren, in dieser Gruppe sind mit 62 Prozent mehrheitlich junge Frauen anzutreffen, weiter gehören dieser Gruppe überdurchschnittlich viele Gutgebildete an.
Hieraus lässt sich schließen, dass kulturelle Bildung vor allem Mädchen und insbesondere Mädchen, die einen höheren Schulabschluss anstreben bzw. das Gymnasium besuchen, erreicht. Projekte wie »Kultur macht stark«, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche mit geringerer formaler Bildung richten, scheinen noch keinen nachhaltigen statistischen Effekt zu entfalten.

Es ist anzunehmen, dass die stärkere Präsenz von jungen Frauen unter den kreativ-engagiert Aktiven sich auf das Studienverhalten auswirken wird und der Frauenanteil in den Studiengängen, die für eine Tätigkeit im Kultur- und Medienbereich qualifizieren, weiter steigen wird. Bereits heute sind in einigen Studiengängen und auch Ausbildungen im Rahmen des Dualen Ausbildungssystems Frauen deutlich stärker vertreten als Männer.

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Wie frei ist die Kunst?

Diese Frage stellt sich aktuell immer öfter, seit in Deutschland Gedichte übermalt, Ausstellungen abgesagt und seitens rechtspopulistischer Stimmen eine „politisch neutrale“ Kunst gefordert wird. Die Kunst ist zwischen die Fronten geraten. Welche Spielräume bleiben ihr? Und wie lässt sich ihre Freiheit verteidigen? Diesen und weiteren Fragen soll in einer Podiumsdiskussion am 24. Oktober 2019 um 19 Uhr in Berlin  nachgegangen werden. Das Gespräch, das die „Initiative kulturelle Integration“ angeregt hat wird bundesweit auf Deutschlandfunk Kultur ausgestrahlt. Die Initiative hat 15 Thesen zur kulturellen Integration erarbeitet und sich dabei auch intensiv mit der Kunstfreiheit auseinandergesetzt. Das gemeinsame Eintreten für die Kunstfreiheit kommt in der schlichten und eindrücklichen These 5 „Die Kunst ist frei“ zum Ausdruck. Die Mitglieder der Initiative kulturelle Integration sind sich einig, dass das Aushalten der Kunstfreiheit für eine freiheitliche Gesellschaft unverzichtbar ist. Kunst kann verstörend sein. Kunstwerke können Missfallen auslösen. Sie müssen immer wieder neu befragt werden. In diesem Sinne setzt sich die Initiative kulturelle Integration für die Freiheit der Kunst ein. Die 15 Thesen der Initiative kulturelle Integration „Zusammenhalt in Vielfalt“ finden sich hier.

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Film über M.C. Escher

„Treppen, die gleichzeitig aufsteigen und hinabgehen, um sich in einem Kreis zu verbinden. Figuren, die sich in 2D- Schablonen verwandeln, um wieder plastisch zu werden. Paradoxe Landschaften und surreale Stadtszenen. Metamorphosen, in denen sich Vögel zu Fischen und wieder zu Vögeln transformieren“: Mit solchen Motiven wurde der niederländische Grafiker M.C. Escher berühmt (1898-1972). Am 10. Oktober 2019 startet bundesweit ein Film über ihn in den Kinos. „Die ihm gewidmete Dokumentation M.C. ESCHER – REISE IN DIE UNENDLICHKEIT lässt ihn anhand von Briefen, Tagebuchaufzeichnungen, Notizen und Vorträgen selbst zu Wort kommen.“ In der deutschen Fassung spricht der Schauspieler Matthias Brandt („Polizeiruf 110“) die Synchronstimme.

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Literaturnobelpreis für Peter Handke und Olga Tokarczuk

Die schwedische Akademie der Wissenschaften vergibt dieses Jahr gleich zwei Literaturnobelpreise: Die diesjährige Auszeichnung geht an Peter Handke für sein einflussreiches Werk, das „mit linguistischem Einfallsreichtum die Peripherie und die Spezifität der menschlichen Erfahrung erforscht“. Weil die Akademie für das vergangene Jahr aufgrund eines Skandals mit Belästigungs- und Korruptionsvorwürfen keinen Preis vergeben hatte, wurde auch dieser zeitgleich verkündet: Für das Jahr 2018 wird die polnische Schriftstellerin Olga Tokarczuk für ihre erzählerische Leistung den nachgeholten Preis entgegennehmen.

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Kinder und Jugendliche haben ein Recht, kulturell gebildet zu werden

15 Euro pro Monat stehen Kindern in Hartz IV zu, damit sie beispielsweise Musikunterricht nehmen oder einen Sportverein besuchen können. Auch Klassenfahrten und Schulsachen können darüber bezuschusst werden. Der Paritätische Gesamtverband legt in einer aktuellen Studie „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ allerdings alarmierende Zahlen vor: Weniger als 15 Prozent der bedürftigen Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren profitierten von diesen Leistungen. In der Folge würden 85 Prozent der Kinder aus einkommensschwachen Familien mit Anspruch auf die Teilhabeleistungen nicht erreicht. Die staatlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gegen Kinderarmut von 2011 verfehlen laut der Erhebung, die sich auf den Zeitraum August 2017 bis Juli 2018 bezieht, weitgehend ihr Ziel.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte, dass die Maßnahmen nicht geeignet seien, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen. Stattdessen wird die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung gefordert.

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