LOCKDOWN #18 | Matthias Schwab | Leerstelle | Kunst | Ausstellung vom 27. Juni – 19. Juli 2020

#lockdown #kunstkunst #businesskunst #leerstelle


LOCKDOWN #18 | 17.07.2020 | PLAYLIST: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRMuapYzdXRVvhQofNdfbJfWdWYKXrXK2
Matthias Schwab | Leerstelle | Kunst


Ausstellungsbeschreibung:
Eine interaktive Suche nach den Ansbacher KünstlerInnen, die seit dem 20. März 2020 aus der Öffentlichkeit verschwunden sind.

20 Ansbacher KünstlerInnen stilisieren die Realität ihres Arbeitslebens seit dem 20. März 2020 in einer performativen Ausstellung. Abgekapselt von ihrem Publikum, ihren Auftritts- und Verdienstmöglichkeiten, sind sie in der Abgeschiedenheit einer schwarzen Box auf sich selbst gestellt.

20 Tage lang setzen sich Künstlerinnen und Künstler der Situation in der theatralischen zugespitzten Härte der Box aus. Gemeinsam mit dem Publikum beginnt die Suche nach Möglichkeiten und Grenzen des Lockdown.


Das interaktive und performative Projekt wird von meiner Seite filmisch begleitet. Im Laufe der Zeit entstehen 20 Filme, die kurze Einblicke in das bereits vergangene Geschehen in der Box geben. Abrufbar sind alle Filme entweder über die Youtube-Playlist oder unter https://www.davidferstl.de/lockdown


Ausstellung von 27. Juni bis 19. Juli 2020

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag 11 – 15 Uhr
Montags geschlossen

Der/die KünstlerInnen sind täglich von 11- 12 Uhr im Kunsthaus Reitbahn 3 in der Box anwesend.

Eine Kooperation von Kulturforum, Spiel.Werk und Leo N
https://www.kulturforum-ansbach.de


https://www.spielwerk-an.de/
https://www.davidferstl.de

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Informationen zur aktuellen Corona-Pandemie

Zur aktuellen Situation im Kulturbetrieb gibt es eine Vielzahl an Informationen. Unsere Mitglieder informieren wir darüber ausführlich in Mailings. Wer sich aus erster Hand informieren möchte kann das am Besten auf den Seiten der nationalen Kulturverbände tun.

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Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts

Der Deutsche Kulturrat bündelt mit einer Stellungnahme die gemeinsamen Positionen seiner Mitglieder zum geplanten Gesetz. Zu seinen Mitgliedern gehören Verbände aus verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung). Das Mitgliederspektrum umfasst dabei sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verwerterverbände sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen. Hier ist die Stellungnahme im Wortlaut zu finden.

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Musikrat-Studie zum Musikunterricht

Der  Deutsche Musikrat, die Konferenz der Landesmusikräte im Deutschen Musikrat und die Bertelsmann Stiftung haben die Studie „Musikunterricht in der Grundschule“  vorgelegt.  Danach fehlen an deutschen Grundschulen  23.000 Musiklehrkräfte. Dies hat zur Folge, dass 43 Prozent des Musikunterrichts von Lehrkräften erteilt werden, die nicht dafür ausgebildet sind.

Schon lange war zu beobachten, dass ein erheblicher Teil des Musikunterrichts fachfremd erteilt wird und dass immer mehr Musiklehrerinnen und -lehrer in der Grundschule fehlen. Der Fachlehrermangel schlägt auch im Fach Musik an der Grundschule durch.  Gerade in der Grundschule besteht die Chance alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Herkunft und Geldbeutel der Eltern für Musik zu begeistern. Hier kann die Spur für ein lebenslanges Interesse an Musik gelegt werden.

Es besteht Handlungsbedarf!

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Kultur in der neuen östereichischen Regierung

Kunst und Kultur finden sich im aktuellen Regierungsprogramm in Österreich als umfangreiche Zusammenschau kulturpolitischer Problembereiche. Die darin enthaltenen Antworten zielen auf (zeitgenössische) Kunst und Kultur als relevante und gestalterische Größe für die österreichische Gesellschaft ab und – besonders begrüßenswert – auf eine stabile strukturelle Grundlage kultureller wie künstlerischer Arbeit: Fair Pay, Valorisierung von Förderbudgets, Änderungen bei Arbeitslosen- und Pensionsversicherung, Erweiterungen beim Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF), transparente Auswahlverfahren für Kulturbeiräte, gleiche Bezahlung unabhängig vom Geschlecht als Fördervoraussetzung, Einführung eines Urheber_innenvertragsrechts. Einige dieser Schlagworte haben es zum ersten Mal in ein Regierungsprogramm geschafft. Vieles trägt zwar den Charakter einer Ankündigung, bleibt vage und deutungsoffen, der Handlungsauftrag ist jedoch klar:

Fair Pay
Die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie von Bund/ Ländern/ Gemeinden zur Umsetzung von Fair Pay, d. h. die Einführung einer angemessenen und fairen Bezahlung quer durch den ganzen Sektor ohne Ausdünnung des kulturellen Angebots, ist politisch gewünscht. Praktische Vorschläge dazu gibt es in allen Sparten. Ein erster konkreter Schritt wäre eine Selbstverpflichtung in der öffentlichen Förderung.

Verpflichtende Valorisierung
Kontinuierlich steigende Ausgaben (Inflation) müssen auch auf Seiten der Kulturförderung Berücksichtigung finden. Valorisierung muss nicht „möglich“ werden, sondern verpflichtend, allein aus Gründen der Planungssicherheit und Aufrechterhaltung erreichter Qualitätsstandards.

Änderungen bei Arbeitslosen- und Pensionsversicherung
Die beste Maßnahme gegen Altersarmut im Feld ist Fair Pay, flankiert von der Sicherstellung einer kontinuierlichen sozialen Absicherung. Notwendige Änderungen in der Sozialversicherungsarchitektur betreffen zentral die Arbeitslosenversicherung, aber auch den Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF). Umzusetzende Maßnahmen sind hier formuliert:
# AlVG: https://kulturrat.at/agenda/ams/20190814
# KSVF: https://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/ksvfg

Gleichstellungspolitik
Eine Reduzierung des Gender-Pay-Gap wird angestrebt, verknüpft mit einer konkreten Maßnahme: Ungleiche Bezahlung = keine Basisförderung. Wir sehen der Umsetzung mit Spannung entgegen, gehen aber davon aus, dass es weitreichendere Maßnahmen braucht.

Urheber_innenvertragsrecht
Dessen Einführung steht im Regierungsprogramm ‒ nicht zuletzt aufgrund EU-rechtlich verpflichtender Vorgaben. Im freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte zwischen Urheber_innen und Produzent_innen braucht es einen vertragsrechtlichen Ausgleich der ungleichen Verhandlungsmacht. Rahmenbedingungen dafür siehe:
# https://kulturrat.at/agenda/brennpunkte/pruefsteine2019/20191118

Leerstelle Visapolitik
Der Kulturrat Österreich wird weiter auf die ausstehende Umsetzung staatlicher Verpflichtungen durch ratifizierte Abkommen (UNESCO) pochen, konkret auf Erleichterungen im internationalen Austausch. In diesem Zusammenhang erteilen wir auch der weiteren Entrechtlichung von Flüchtlingen eine Absage: Positive Ansätze in der Integrationspolitik helfen nur, wenn unabhängige Rechtsberatung und die Abschaffung von Haft ohne Delikt (Schubhaft, Sicherungshaft) Standard sind, wenn klare Perspektiven für alle möglich sind. Wir werden uns weiter dafür einsetzen und entschieden gegen Rassismus auftreten.

Im Herbst 2019 hat der Kulturrat gemeinsam mit vielen Interessenvertretungen und Institutionen ein Koalitionsprogramm für Kunst und Kultur vorgestellt : # https://kulturrat.at/agenda/agenda/brennpunkte/20191028

Zum Weiterlesen:
Detailanalyse Kulturpolitik in Türkis-Grün (IG Kultur Österreich) # https://www.igkultur.at/artikel/kulturpolitik-tuerkis-gruen-die-detailanalyse

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Altersvorsorgepflicht für Selbständige: Die Besonderheit der Künstlersozialversicherung nicht aus den Augen verlieren

Für im Kultur- und Medienbereich Tätige ist die Altersvorsorgepflicht für Selbständige ein wichtiges Element zur Schließung bestehender Defizite in der Altersvorsorge. Einige Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich bauen eine Altersvorsorge in berufsständischen Versorgungswerken auf. Für sie soll sich nichts ändern. Andere Selbständige, die zum überwiegenden Teil künstlerisch oder publizistisch arbeiten, sind über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Für sie soll sich ebenfalls nichts ändern. Hingegen soll für jene Gruppe der Selbständigen aus dem Kultur- und Medienbereich, die von den bisherigen Systemen nicht oder nur unzureichend erfasst sind, nun eine Altersvorsorge verpflichtend eingeführt werden. Sie werden von der Gesetzesänderung betroffen sein.

Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme mit der Altersvorsorgepflicht für Selbständige beschäftigt und ein besonderes Augenmerk auf die Themen „Hybride Arbeit“, „Vertrauensschutz und Optionsmodell“ und die schwankenden Einkommen der Selbständigen im Kulturbereich gelegt. Besonders wichtig ist dem Deutschen Kulturrat, dass die Besonderheit der Künstlersozialversicherung nicht aus den Augen verloren geht.

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Kulturelle Bildung bei der UNESCO wieder als eigenständigen Arbeitsbereich einrichten

Mit Sorge stellt der Deutsche Kulturrat fest, dass kulturelle Bildung nach wie vor in der UNESCO kein eigenständiger Arbeitsbereich ist. Der Deutsche Kulturrat fordert die UNESCO als Weltbildungs- und -kulturorganisation auf, kulturelle Bildung wieder als eigenständigen Arbeitsbereich einzurichten und damit die kulturelle Bildung international zu stärken.

Im Jahr 2006 fand in Lissabon die erste Weltkonferenz zur kulturellen Bildung statt. Hier wurde die „Lissabon Road Map“ zur kulturellen Bildung verabschiedet. Im Jahr 2010 fand in Seoul die zweite Weltkonferenz statt, auf der die „Seoul Agenda“ mit zehn Entwicklungszielen zur kulturellen Bildung verabschiedet wurde. Es ist an der Zeit, zu evaluieren, wie diese Entwicklungsziele in den UNESCO-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und welche neuen Anforderungen bestehen. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, wie auch in der „Frankfurt Declaration“ (pdf) der internationalen Fachverbände der kulturellen Bildung 2019 formuliert, die UNESCO auf, zeitnah eine dritte Weltkonferenz zur kulturellen Bildung zu veranstalten.

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Künstlergrundrente

Ein Gesetzentwurf zur Grundrente von Künstlern steht derzeit im Kabinett zur Abstimmung. Der Entwurf sieht zwei Bedingungen für den Bezug dieser Grundrente vor:

1.) man muss mind. 33 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben

2.) man muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30% des deutschen Durchschnittseinkommens erwirtschaftet haben (2018 wären das 12.624€ gewesen).

Der zweite Punkt ist höchst problematisch, weil sehr viele Künstler nachweislich diese Einkommensstufe nicht erreichen – und damit durchs Raster fallen würden. Der Bundesverband Bildender Künstler hat daher gemeinsam mit vielen anderen Verbänden, u.a. Deutsche Jazzunion, einen Appell formuliert, der die Absenkung der Untergrenze auf 10% (und damit auf den Mindestsatz der KSK) fordert. Diesen Appell kann mitgezeichnet werden. Bisher bewegt sich die Zahl der Mitzeichner immer noch im vierstelligen Bereich, dabei darf es nicht bleiben. Bis zum 02.03. sollte das fünfstellig sein.

Es geht – ganz konkret – um die künftige Alterssicherung von Künstlern! Es ist also sinnvoll, dass viele Personen diesen Apell mit unterzeichen. Hier geht es zur Webseite!

 

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BMWi legt Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft vor

Die Bundesregierung hat den aktuellen Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft vorgelegt. Herausgeber des Berichtes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Monitoringberichte Kultur- und Kreativwirtschaft erscheinen jährlich und sind damit ein sehr gutes Instrument der kontinuierlichen Wasserstandsmessung in dieser Branche.

Jährlich wird die Kultur- und Kreativwirtschaft mit anderen Branchen mit Blick auf Umsatz, Zahl der Erwerbstätigen sowie Bruttowertschöpfung verglichen. Ebenfalls werden die zwölf Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software-/Games-Industrie, Sonstige) hinsichtlich ihrer Umsatzentwicklung, der Zahl der Unternehmensgründungen und der Erwerbstätigen in den Blick genommen. Zusätzlich steht in jedem Monitoringbericht ein Spezialthema im Mittelpunkt, das ist in diesem Bericht der ländliche Raum.

Der Bericht fördert zutage, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft im ländlichen Raum zu den Leidtragenden der schlechten Internetversorgung gehört. Die Mehrzahl der Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft ist auf schnelle und stabile Internetverbindungen angewiesen. Hier muss dringend investiert werden, denn was nutzt das beste Produkt, wenn es nicht vermarktet werden kann.

Insgesamt verläuft die wirtschaftliche Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft schwächer als die der Gesamtwirtschaft. Wuchsen die Umsätze in der Kultur- und Kreativwirtschaft bis 2015/2016 stets stärker als in der Gesamtwirtschaft, so ist seit 2016/2017 ein geringeres Wachstum zu verzeichnen. Auch die Zahl der Unternehmensgründungen ist in der Kultur- und Kreativwirtschaft kleiner als in der Gesamtwirtschaft. Das ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass einige Teilmärkte seit einigen Jahren infolge mit Umsatzverlusten zu kämpfen haben. Die sehr positive wirtschaftliche Entwicklung anderer Teilmärkte kann dies nicht vollständig auffangen.

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Musikalische Bildung 2020

Der Schweizer Musikrat hat Einsitz im Patronatskomitee des Forums Musikalische Bildung. Der vom Verband Musikschulen Schweiz VMS organisierte Anlass findet am 17. und 18. Januar 2020 in Baden statt. Thematisch beschäftigt er sich mit Aufbruch und Gestalten: Wie werden in einer Zeit des schnellen Wandels Ziele erreicht und welche Chancen bietet die gesellschaftliche Veränderung?  Der erste Tag steht im Zeichen der Bildungspolitik und der weiteren Umsetzung des Art. 67a BV. Anlass dazu bildet die Kulturbotschaft 2021–2024 des Bundes. Der zweite Tag widmet sich schwerpunktmässig dem gesellschaftlichen Wandel und seiner Bedeutung für die musikalische Bildung. Detaillierte Informationen und Anmeldungen unter:
https://www.verband-musikschulen.ch/de/veranstaltungen/FMB/fmb-2020

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